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Verkehrswert (Marktwert)
Der Verkehrswert / Marktwert ist in § 194 BauGB (Baugesetzbuch) gesetzlich definiert: "Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre." Verkehrswertermittlungen sind nach der ImmoWertV (Immobilienwertermittlungsverordnung) zu fertigen. |
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