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Beleihungswert  
Beleihungswertermittlungen sind gemäß Pfandbriefgesetz § 16 nach der BelWertV (Beleihungswertermittlungsverordnung) zu erstellen. Sie dürfen den Marktwert nicht überschreiten und sind von einem unabhängigen, fachlich versierten Gutachter mit besonderen Kenntnissen und Berufserfahrung zu ermitteln. Diese Anforderungen werden in der Verordnung bei öffentlich bestellten oder zertifizierten Sachverständigen  (gemäß DIN EN ISO/IEC 17024) erwartet. Der Beleihungswert ist definiert:

"Der Wert, der der Beleihung zugrunde gelegt wird (Beleihungswert), ist der Wert der Immobilie, der erfahrungsgemäß unabhängig von vorübergehenden, etwa konjunkturell bedingten Wertschwankungen am maßgeblichen Grundstücksmarkt und unter Ausschaltung von spekulativen Elementen während der gesamten Dauer der Beleihung bei einer Veräußerung voraussichtlich erzielt werden kann."
Martin Schrick | IMPRESSUM
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