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Dienstleistungen
Wir erstellen für Sie Verkehrswertgutachten auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften im Bereich der Immobilienwirtschaft.

Als für Gerichte tätiger Sachverständiger können Sie bei uns mit einer unabhängigen und professionellen Erstattung von Gutachten ausgehen.  

Für Rechtsanwälte, Steuerberater und Verwalter übernehmen wir gerne die kompetente Bewertung von Grundstücken, Liegenschaften, Rechten und Lasten.

Für die Finanzierung kann ich die qualifizierte Sachkompetenz nachweisen. Speziell für die Beleihungswertermittlung bin ich als zertifizierter Sachverständiger durch die akkreditierte HypZert berechtigt für Banken und Sparkassen tätig zu sein. 
Die HypZert ist eine Initiative der deutschen Finanzwirtschaft.

Wann wird eine Verkehrswertermittlung benötigt?

Immobilienbewertung

  • Kauf / Verkauf / Vermögensfeststellung
  • Aufhebung der Gemeinschaft
  • Erbauseinandersetzung
  • Zivilprozess
  • Zwangsvollstreckungsverfahren
  • Beleihung / Finanzierung
  • Wertfeststellung für fiskalische Zwecke

Bewertungsfälle

  • unbebaute Grundstücke
  • Wohngebäude
  • Eigentumswohnungen
  • Büro- u. Geschäftshäuser
  • Handelsimmobilien
  • Gewerbeimmobilien
  • Freizeitimmobilien
  • Erbbaurechte
  • Rechte und Belastungen
  • Miet- u. Pachtfeststellungen
  • Land- u. forstwirtschaftliche Grundstücke
  • Sonderimmobilien (Campingplätze, Brauerei, Gewerbebrachen, Reiterhöfe, etc.)


Martin Schrick | IMPRESSUM
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